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Dr. Franziska Lange
Tierhausleitung, Standort Leipzig
Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie
Perlickstraße 1
04103 Leipzig
Telefon +49 341 35536-1401
Am Institut werden überwiegend Mäuse und Ratten zu Versuchszwecken gehalten und eingesetzt. In Abhängigkeit von der wissenschaftlichen Fragestellung, werden auch weitere Tierarten verwendet, zum Beispiel Schafe, Schweine oder Kaninchen. Studien mit Primaten werden am Fraunhofer IZI nicht durchgeführt.
Das Institut betreibt zwei Tierhaltungen, am Standort Leipzig und am Standort Halle (Saale).
An beiden Standorten werden ausschließlich Kleintiere wie Mäuse, Ratten und Kaninchen gehalten. Größere Versuchstiere wie Schafe und Schweine werden in Kooperation mit der Universität Leipzig in den Einrichtungen der veterinärmedizinischen Fakultät gehalten und versorgt.
Die Tierhaltung am Standort Leipzig ist zudem mit einer umfassenden Bildgebungseinheit assoziiert (Magnetresonanztomographie, In-vivo-Biolumineszenz und -Fluoreszenz, Computer-Tomographie) sowie mit einem Operationsbereich für Klein- und Großtiere.
Europaweit ist die Haltung von Versuchstieren in der »Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere« verbindlich festgeschrieben. Hier werden nicht nur die Bereiche definiert, in denen Tierversuche erlaubt sind, sondern auch Festlegungen zum Wohlergehen der Tiere getroffen.
Damit die gewonnenen wissenschaftlichen Ergebnisse weltweit vergleichbar sind, folgt die Tierhaltung standardisierten Vorgaben. Die Haltungsbedingungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben, den wissenschaftlichen Erfordernissen und der Praktikabilität. Besonders viel Wert wird dabei auf Stressreduktion gelegt.
Die Haltung von Mäusen erfolgt grundsätzlich in individuell ventilierten Käfigen (IVC), die mit gefilterter Raumluft versorgt werden. Die Haltung von Ratten erfolgt teilweise in extra großen IVC-Käfigsystemen und teilweise in offener Haltung. Kaninchen werden in offenen Käfigsystemen gehalten.
Im Kleintierbereich sind drei Hygienestufen vorgesehen, die eine Quarantänehaltung, IVC-Haltung und eine SPF-konforme Haltung einschließen. Bei der IVC-Haltung werden die Käfige mit einer speziellen Haube geschlossen und mit gefilterter Raumluft versorgt.
Verschiedene biologische Sicherheitsstufen (S1, S2 und S3) sind durch Schleusen / Barrieren räumlich voneinander abgegrenzt, sodass Arbeiten mit tier- und humanpathogenen Erregern möglich sind.
Die Tierhaltung am Fraunhofer IZI erfolgt in streng überwachten Räumlichkeiten. Durchgängig werden Temperatur und Luftfeuchtigkeit kontrolliert, um zu gewährleisten, dass das Raumklima immer gleich ist. Auch der Tag-Nacht-Rhythmus wird über Beleuchtungssysteme konstant gesteuert.
Damit die Tiere nicht mit Krankheitserregern in Kontakt kommen, zirkuliert in den Tierhaltungsräumen ausschließlich gefilterte Luft. Futter und Wasser für die Tiere werden sterilisiert. Genauso wird mit Einstreu- und Nestbaumaterial und auch mit Gegenständen zur Beschäftigung der Tiere verfahren. Jede Person, die die Tierhaltung betritt, muss sich zuvor umkleiden und hygienische Schutzkleidung anlegen.
Neben der technischen Ausstattung, die fortlaufend überwacht und ggf. modernisiert wird, braucht es geschultes Personal. Alle Mitarbeitenden, die am Fraunhofer IZI Umgang mit den Tieren haben, sei es in der Pflege oder in der Forschung, werden deshalb beständig fortgebildet.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wird am Fraunhofer IZI durch die interne Tierschutzrichtlinie geregelt und von den Tierschutzbeauftragten überwacht. Die Tierhaltung wird außerdem durch die zuständigen Landesbehörden kontrolliert.
Verantwortlich für die Tierhaltung ist die Tierhausleitung.
Die Pflege der Tiere wird durch Tierpfleger*innen gewährleistet, die rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr für die Tiere im Einsatz sind. Zentrale Aufgaben der Tierpfleger sind:
Reinigung der Käfige, Fütterung, Züchtung und kontinuierliche Beobachtung des Gesundheitszustandes der Tiere sowie Unterstützung bei Experimenten.
Die Tierhaltungen werden außerdem durch Tierärzt*innen betreut, die bei Problemen der Tiergesundheit sowohl im Bereich der Zucht und Haltung als auch in den konkreten Versuchsvorhaben als Ansprechperson zur Verfügung stehen.
Alle Eingriffe und Manipulationen, die im Rahmen der behördlich genehmigten Tierversuche vorgesehen sind, dürfen laut den gesetzlichen Vorgaben (Richtlinie 2010/63/EU, TierSchG, TierSchVersV) nur von dafür ausgebildetem, wissenschaftlichem und tierpflegerischem Personal durchgeführt werden. Genauen Angaben zu den jeweiligen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für einzelne Versuchsteile werden im Tierversuchsantrag konkret beschrieben, durch die Tierschutzbeauftragten überprüft und unterliegen der Zulassung durch die Behörde.