Tierversuche und Tierschutz am Fraunhofer IZI

Tierschutz

Wie wird der Tierschutz am Fraunhofer IZI umgesetzt?

Interne Richtlinien und Gremien

Die interne Tierschutzrichtlinie regelt die Umsetzung der Gesetzgebung zum Tierschutz ((EU63/10; TSchG; TierSchVersV) innerhalb des Instituts. Als formelle Dienstanweisung ist sie für alle Mitarbeitenden des Instituts bindend. Die Richtlinie wird insbesondere durch die Tierschutzbeauftragten regelmäßig überprüft und bei Bedarf an neuere gesetzliche Regelungen und wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.

Ein interner Tierschutzausschuss aus Wissenschaftlern und Tierhauspersonal unterstützt die Arbeit des Tierschutzbeauftragten. Er berät sich regelmäßig zu allen Belangen der Tierhaltung, Pflege und Versuchsdurchführung am Institut, mit dem Ziel Arbeitsabläufe zu analysieren und optimieren und stetig neue Möglichkeiten zur Verbesserung des Wohlergehens der Tiere zu erschließen. Er ist dabei zu bindenden Beschlüssen befähigt und wirkt so aktiv auf die Umsetzung des 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) am Institut hin.

Tierschutzbeauftragte

Am Fraunhofer IZI sind drei Tierschutzbeauftragte tätig. Alle haben entsprechende Qualifikationen im Bereich der Versuchstierkunde und des Tierschutzes durchlaufen und verfügen über langjährige wissenschaftliche und tierexperimentelle Erfahrung. Die Tierschutzbeauftragten sind am Institut für die Sicherung aller gesetzlichen Vorgaben, Bedingungen und Auflagen im Interesses des Tierschutzes verantwortlich. In der Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Tierschutzbeauftragten weisungsfrei, das heißt sie agieren unabhängig.

Die Tierschutzbeauftragten beraten alle tierexperimentell tätigen Personen in Bezug auf den Tierschutz. Das beginnt bereits bei der Versuchsplanung und der Antragstellung und reicht bis zur Begleitung und Überwachung laufender Tierversuche. Sie prüfen zudem, dass die Tierversuche ordnungsgemäß dokumentiert werden. Die Kommunikation mit der zuständigen Behörde, insbesondere bei Problemen oder Änderungen von Versuchsabläufen, ist ein wichtiger Aspekt der Arbeit der Tierschutzbeauftragten. So müssen sie zum Beispiel zu jedem Tierversuchsantrag eine Stellungnahme verfassen.

Zudem arbeiten die Tierschutzbeauftragten eng mit den Tierpfleger*innen und der Tierhausleitung zusammen. Sie beraten diese hinsichtlich aller Aspekte des Wohlergehens der Tiere. Das betrifft neben der Haltung auch den Umgang mit den Tieren sowie Fragen zur medizinischen Behandlung.

Ein weiterer Bestandteil der Arbeit ist die kontinuierliche Weitergabe von neuen und wesentlichen Inhalten an alle tierexperimentell tätigen Personen am Fraunhofer IZI zum Beispiel im Rahmen von Schulungsveranstaltungen oder Fortbildungsmaßnahmen.

Die Tierschutzbeauftragten regen außerdem innerbetriebliche Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes an und befördern die Umsetzung des 3R-Prinzips (Replace, Reduce, Refine) am Institut, dies beinhaltet zum Beispiel auch die Prüfung möglicher neuer Ersatzverfahren für Tierversuche. 

Karoline Möller

Contact Press / Media

Dr. Karoline Möller

Tierschutzbeauftragte Fraunhofer IZI

Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie
Perlickstraße 1
04103 Leipzig

Telefon +49 341 35536-5427

Marieke Gringmuth

Contact Press / Media

Marieke Gringmuth

Tierschutzbeauftragte Fraunhofer IZI

Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie
Perlickstraße 1
04103 Leipzig

Telefon +49 341 35536-5415

3R-Prinzip (replace, reduce, refine)

Das 3R-Prinzip beschreibt ethische Handlungsgrundsätze für die Forschung mit Tieren. Die drei R stehen für „replace, reduce, refine“ (vermeiden, verringern, verbessern). Demnach dürfen Tierversuch nur durchgeführt werden, wenn es keine alternativen Methoden gibt. Es darf dabei nur ein Minimum an Tieren eingesetzt werden. Versuche müssen so wenig belastend wie möglich gestaltet werden. Die konsequente Umsetzung des 3R-Prinzips in allen Bereichen tierexperimenteller Forschung ist die Voraussetzung, dass Tierversuche von den zuständigen Behörden genehmigt werden.

Das 3R-Prinzip findet auch in den Haltungsbedingungen und beim Umgang mit den Tieren Anwendung. So werden Ratten am Fraunhofer IZI in Käfigsystemen mit größerem Platzangebot gehalten. Beim Umgang mit Mäusen findet größtenteils das sogenannte TUNNEL-Handling  Anwendung. Dabei kommen kleine Plexiglasröhren zum Einsatz, mit denen die Tiere behutsam und mit weniger Stress verbunden bewegt werden. 

Qualitätssicherung

Bei der Versuchsplanung fließen stets neueste Forschungserkenntnisse ein, die dabei helfen, die Anzahl von in Versuchen eingesetzten Tieren möglichst gering zu halten. Umfassende Literaturrecherchen sollen verhindern, dass Untersuchungen, die bereits anderweitig durchgeführt und publiziert wurden, unnötig wiederholt werden. Eine detaillierte und statistisch überlegte Versuchsplanung gewährleisten Qualität und Aussagekraft der Ergebnisse, damit möglichst kein Versuch wiederholt werden muss.

Am Fraunhofer IZI werden regelmäßige qualifizierende Weiterbildungen für Personen durchgeführt, welche zukünftig in der medizinischen Forschung mit Tieren arbeiten sollen. Zusätzlich werden fortwährend neue technische und wissenschaftliche Erkenntnisse, die das Wohlergehen der Tiere verbessern können, von Tierschutzbeauftragten und Tierschutzausschuss an die tierexperimentell tätigen Personen weitergegeben.

Weiterführende Informationen zu Tierversuchsanträgen und Genehmigungsverfahren

Datenschutz und Datenverarbeitung

Wir setzen zum Einbinden von Videos den Anbieter YouTube ein. Wie die meisten Websites verwendet YouTube Cookies, um Informationen über die Besucher ihrer Internetseite zu sammeln. Wenn Sie das Video starten, könnte dies Datenverarbeitungsvorgänge auslösen. Darauf haben wir keinen Einfluss. Weitere Informationen über Datenschutz bei YouTube finden Sie in deren Datenschutzerklärung unter: https://policies.google.com/privacy

Beantragung von Tierversuchen